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Herzlich Willkommen auf der Homepage der Bioenergie Braunau GbR!


Hier finden sie Information über den Betrieb und die Anlage selbst. Die Seite befindet sich noch im Aufbau, deshalb sind noch nicht alle Inhalte vorhanden. Vielen Dank für ihr Verständnis.

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
um die extremen Belastungen von Fernwärmekunden abzufangen, hat die Bundesregierung
beschlossen, dass Wärmekunden bereits im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung erhalten.
Diese dient der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der regulären Wärmepreisbremse.
Wir möchten Sie informieren, dass wir als Wärmeversorgungsunternehmen verpflichtet sind, Ihnen für Ihre im Dezember 2022 zu leistende Zahlung für Wärmelieferungen eine finanzielle Kompensationzu leisten (§4 Absatz 1 EWSG).


Für diese finanzielle Kompensation werden die
Wärmeversorgungsunternehmen aus Mitteln des Bundes entlastet.
Die tatsächliche Höhe der Kompensation ergibt sich nach dem Verfahren gemäß §4 Abs. 1 EWSG und hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen ab.


Zur Plausibilisierung der an Sie zu leistenden Kompensationszahlung sind wir verpflichtet, Informationen über unsere Kundenbeziehung zu Ihnen an einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu übermitteln. Zu diesen Informationen zählen eine E-Mail Adresse oder Telefonnummer, eine Postanschrift sowie Wärmemengen und Zahlbeträge.